Was unsere Patienten sagen
Unfruchtbarkeit als Problem in Entwicklungsländern
Die weltweite Bevölkerung ist stark anwachsend und gerade in Entwicklungsländern in Afrika und Asien sind die Zuwachszahlen besonders stark. Deshalb wird auch in Fachkreisen das Problem der Unfruchtbarkeit in diesen Ländern oft ignoriert. Jedoch gibt es gerade in Afrika und Süd-Ost Asien die höchsten Unfruchtbarkeitsraten weltweit. In vielen dieser Länder wird die Unfruchtbarkeit vorwiegend als Problem der Frau gesehen. Betroffene Frauen werden oft von ihren Männern misshandelt und sozial ausgestoßen. Viele Männer in diesen Regionen nehmen sich, wenn eine Trennung nicht möglich ist, eine Zweitfrau. Aber auch für Männer kann eine Unfruchtbarkeit mit sozialem Ausschluss und damit einhergehen nicht „als echter Mann“ gesehen zu werden. Behandlungsmöglichkeiten sind jedoch oft sehr aufwändig und wurden aufgrund steigender technischer Möglichkeiten in der westlichen Welt auch immer kostenintensiver und somit können sich viele betroffene Paare in Entwicklungsländern sich diese Therapie nicht leisten. Priv.-Doz. DDr. Michael Feichtinger hat zu diesem Thema „Low cost infertility diagnosis and treatment – risks and opportunities“ Ende August einen Vortrag bei der „INTERNATIONAL CONFERENCE ON WOMEN, SAFETY AND HEALTH IN ASIA“ in Kathmandu, Nepal gehalten. Feichtinger hat mehrere einfache und kostengünstige Methoden aufgezeigt um auch in diesen Regionen der Welt Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch zu helfen und dafür appelliert dieses wichtige Thema nicht aus den Augen zu verlieren. Im Rahmen der Konferenz kam es ausserdem zu einem Besuch örtlicher Gesundheitseinrichtungen inklusive einer Diskussionsrunde mit Nepalesischen Frauen sowie zu einem regen Austausch mit lokalen Ärzten, Schwestern und Politikern.Mehr Informationen unter: https://nepal.ipas.org/international-conference/https://www.icwvh-in-asia.org
Kinderwunsch & künstliche Befruchtung
Bei einer IVF werden Eizellen und Samenzellen im Labor zusammengebracht und die Embryonenentwicklung wird durch unser Laborpersonal überwacht. Rund 3-5 Tage wird ein Embryo dann in die Gebärmutter zurücktransferiert und ungefähr 10-11 Tage danach kann der erste positive Schwangerschaftstest gemacht werden. Der erste Ultraschall erfolgt etwa 30 Tage nach dem Embryotransfer. Was während dieser Zeit alles zu beachten ist und wie es danach weitergeht, erfahren Sie in dieser Podcast Episode mit Dr. Nazira Pitsinis und Mag. Julia Ecker.Lebenswichtige Impfung gegen Krebs durch Corona vernachlässigt
Der Fokus auf das Corona Virus und die COVID-Impfung haben andere wichtige Impfungen zur Prävention von Krankheiten, die uns schon jahrelang begleiten, in den Hintergrund gedrängt. Neben der jährlich empfohlenen Grippeimpfung wird zu einer Impfung geraten, für die es oft zu spät sein kann: Die HPV-Impfung.Die erste Impfung gegen Krebs
Das Humane Papillomavirus, kurz HPV, ist bekannt als Auslöser von Gebärmutterhalskrebs, Genitalwarzen und anderen Krebserkrankungen wie Penis-, Anal- und Rachenkrebs. Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, sich gegen HPV impfen zulassen. Die HPV Impfung ist somit die erste „Impfung gegen Krebs“.In Österreich wird die HPV Impfung für Mädchen und Buben zwischen 9 und 12 Jahren empfohlen, bevor die Infektion überhaupt auftritt. Die Kosten dafür werden von der Krankenkasse übernommen, allerdings hat sich auch hier die Corona Pandemie negativ ausgewirkt. Während der COVID-19 Pandemie ist die Rate an HPV-Impfungen weltweit bedenklich gesunken. Daten aus den USA, Japan und Europa belegen, dass die HPV-Impfraten um >40% im Vergleich vor der Pandemie zurückgegangen sind. Deshalb appelliere ich dazu, möglichst rasch die Versäumnisse der letzten Jahre aufzuholen. Durch eine frühzeitige Impfung können fast 90% aller Gebärmutterhalskrebsformen verhindert werden. Wir schulden es unseren Kindern sie diesbezüglich zu schützen und dürfen sie aufgrund der Pandemie nicht vergessen! Die HPV Viren sind sexuell übertragbar, das heißt die Impfung gegen das Virus sollte vor dem ersten Geschlechtsverkehr stattfinden. Wenn sich die Viren am Gebärmutterhals oder anderen Körperregionen wie Rachen, Penis oder Anus festgemacht haben können sie dort zu bösartigen Zellveränderungen führen.
Auch Buben impfen lassen
Auch Buben sollten geimpft werden, denn das HPV Virus mit dem Spermium direkt in die Eizelle gelangen kann und so zu Störungen der Befruchtung sowie der Embryoentwicklung führen kann. Durch eine frühzeitige Impfung von Buben könnte diese Form der Unfruchtbarkeit vermieden werden und auch Buben vor Genitalwarzen und Krebs geschützt werden.Sehr gut
Sehr gute Betreuung und Beratung, alle Fragen werden verständlich beantwortet. Dr. Feichtinger ist immer freundlich und kompetent.Vielen Dank an das gesamte Team ...
... für die gute Betreuung, besonders möchten wir Fr. Dr. Fischelmaier danken, die uns wieder Mut gemacht hat.Lesen Sie mehr
Kinderwunsch & Kosten:
Mit 70% Kostenrückersattung Kinderwunsch leistbar erfüllen
IVF-Fonds
Mit dem am 1. Jänner 2000 in Kraft getretenen IVF-Fondsgesetz wurde beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen ein IVF-Fonds eingerichtet. Dieser trägt unter bestimmten Voraussetzungen 70% der Kosten für vier IVF- bzw. ICSI-Behandlungen. Das betroffene Paar muss lediglich einen Selbstbehalt in der Höhe der übrigen 30% für Medikamente und Behandlungskosten übernehmen. Die Kosten für eine IVF-Behandlung sind österreichweit vergleichbar.
Kosten für IVF- und ICSI-Versuch
Entsprechend den Tarifvereinbarungen finden Sie in der folgenden Tabelle die Tarife einschließlich Arzneimittelkosten für die Behandlung im Rahmen eines Versuches einer IVF (In-vitro-Fertilisation) bzw. einer ICSI. (intracytoplasmatischen Spermieninjektion) Für Sie ist bei einer Behandlung im Wunschbaby Institut Feichtinger daher lediglich der in der letzten Spalte angeführte Selbstbehalt zu bezahlen.
Behandlung | Altersgruppe | Kosten | Ihre Kosten |
IVF | Frauen unter 35 Jahren | € 3.342,60 | € 1.002,78 |
ICSI | Frauen unter 35 Jahren | € 3700,83 | € 1.110,25 |
IVF | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3567,33 | € 1.070,20 |
ICSI | Frauen 35 - 40 Jahre | € 3.925,50 | € 1.177,65 |
Diese Beträge sind ohne Steuern angegeben und können sich entsprechend den jeweiligen Steuerbestimmungen noch erhöhen.
Die Tarife beinhalten alle im Rahmen der Behandlung erforderlichen Beratungsgespräche, Ultraschalluntersuchungen, Laboruntersuchungen, psychologische bzw. psychotherapeutische Betreuungen, Medizinprodukte und Arzneimittel sowie die eigentlichen Behandlungsmaßnahmen und die Nachbehandlung bis zur Feststellung des Eintretens oder Nichteintretens einer Schwangerschaft.
Erstgespräch
Der Weg zu Ihrem Wunschbaby beginnt mit einem ausführlichen Erstgespräch. Das Gespräch dauert in der Regel eine ganze Stunde. Zunächst lernen wir uns einmal kennen und besprechen das Wichtigste: Ihre persönlichen Wünsche und Anliegen.
Weiters beinhaltet dieser Termin:
- Ausführliche Anamnese
- Einschätzung der persönlichen Situation
- Beratung
- Einleitung sämtlicher Voruntersuchungen
- Therapieplanung
- Gynäkologische Untersuchung und Ultraschall
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme des Kostenbeitrags durch den IVF-Fonds
Um eine Kostenübernahme durch den IVF-Fonds in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Medizinisch gesicherte Indikation
- TUBARE Sterilität: beidseitig verschlossene, entfernte oder funktionsunfähige Eileiter (Eileiterunterbindung nicht inkludiert)
- PCO-SYNDROM
- ENDOMETRIOSE
Diese Diagnosen müssen von einem Facharzt mittels Bildgebender Verfahren (Ultraschallbilder/Röntgenbilder) oder Bericht eines operativen Eingriffes dokumentiert sein.
- EINGESCHRÄNKTE FERTILITÄT des MANNES (ausgewiesen durch zwei Spermiogramme mit einem Mindestabstand von einem Monat, die insgesamt nicht älter als zwei Jahre sind)
Sonstige Voraussetzungen
- Zum Zeitpunkt des Behandlungsbeginnes darf die Frau das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben.
- Österreichische Staatsbürger oder EU-Bürger (schriftlicher Nachweis der Krankenversicherung) oder
- Personen, die nicht österreichische Staatsbürger oder nicht Staatsangehörige eines EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaates oder nicht Staatsbürger der Schweizerischen Eidgenossenschaft sind, müssen beide über einen von einer österreichischen Behörde ausgestellten unbefristeten Aufenthaltstitel („Daueraufenthalt – EG“) und („Daueraufenthalt – Familienangehöriger“) verfügen.
- Anspruch auf Kostentragung besteht für Paare in Ehegemeinschaft oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft (Notariatsakt notwendig).
- Der Anspruch auf Kostentragung besteht für höchstens vier Versuche pro Paar. Sofern einer dieser Versuche erfolgreich beendet und eine Schwangerschaft (positive Herzaktion in der 8.SSW im Ultraschall oder Eileiterscheangerschaft) herbeigeführt wurde, besteht ab diesem Versuch ein Anspruch auf Kostentragung für vier weitere Versuche. Gleiches gilt, wenn eine Schwangerschaft durch einen nicht fondsfinanzierten Versuch herbeigeführt wurde, sofern das Paar eindeutig nachweist, dass die Schwangerschaft durch eine IVF-Methode zustande kam.
- weitere Informationen und Vorgaben unter https://www.sozialministerium.at/Themen/Gesundheit/Eltern-und-Kind/IVF-Fonds.html
Jeder Versuch wird durch die Mitarbeiter des WIF einzeln angemeldet und auch abgeschlossen werden. Bei jedem Versuch müssen sowohl Altersgrenzen als auch alle übrigen Kriterien überprüft und eingehalten werden.